Ferienhaus in Finnland kaufen und vermieten: So geht's
Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Finnland werden bei Personen, die im Ausland leben, in der Regel in Finnland als Kapitaleinkünfte besteuert. Wird eine möblierte Wohnung, ein Ferienhaus oder ein sonstiger Raum als Unterkunft angeboten, verlangt das finnische Gesundheitsschutzgesetz (§ 13 und Anhang) eine schriftliche Meldung an die kommunale Gesundheitsschutzbehörde spätestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit; ob Ihre konkrete Vermietung meldepflichtig ist, klären Sie am besten bei dieser Behörde. Ein Ferienhaus (mökki, Ferienhäuschen, oft am See) ist in der Regel ein Grundstück (kiinteistö, eingetragenes Grundstück samt Gebäuden); beim Kaufen und Vermieten unterscheiden die Regeln diesen Fall von einer Wohnung, die über Aktien eines taloyhtiö (Aktiengesellschaft, der das Wohnhaus gehört) gehalten wird.
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Kurzzeit- oder Langzeitvermietung: Welche Regeln für Ihr Objekt gelten
Welche Regeln für Sie relevant sind, hängt zunächst davon ab, was Sie in Finnland besitzen oder kaufen möchten. Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einem Reihenhaus kauft, erwirbt in der Regel Aktien eines taloyhtiö, die zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigen. Solche Wohnungsaktien heißen asunto-osake (Aktien mit Nutzungsrecht an einer Wohnung). Das Gebäude gehört der Gesellschaft, und das Baugrundstück ist entweder Eigentum der Gesellschaft oder gepachtet. Wer dagegen ein Einfamilienhaus oder ein mökki kauft, erwirbt in der Regel ein Grundstück, also Grund und Boden mitsamt den Gebäuden. Kaufform, Steuern und Eintragung sind in diesen beiden Fällen unterschiedlich geregelt.
Für die Vermietung bedeutet das:
- Die neuen Regeln des Gesetzes über Wohnungsaktiengesellschaften (siehe unten) betreffen nur asunto-osake, also Wohnungen im taloyhtiö. Für ein mökki auf eigenem Grundstück gelten sie nicht.
- Bei einer Kurzzeitvermietung zur Unterkunft kommt die Meldung nach dem Gesundheitsschutzgesetz in Betracht, unabhängig davon, ob es sich um eine möblierte Wohnung oder ein Ferienhaus handelt.
- Die Besteuerung der Mieteinnahmen betrifft sowohl die Kurzzeit- als auch die Langzeitvermietung.
| Objekt | Was Sie in der Regel besitzen | Meldung bei Kurzzeitvermietung | Regeln für Wohnungen im taloyhtiö | Steuern auf Mieteinnahmen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnung in Mehrfamilien- oder Reihenhaus | Aktien eines taloyhtiö (asunto-osake) | kommt in Betracht | ja | ja |
| Einfamilienhaus oder mökki auf eigenem Grundstück | Grundstück (kiinteistö) | kommt in Betracht | nein | ja |
Kurzzeitvermietung in Finnland: Meldung an die Gemeinde
Wenn Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Wohnung an Gäste vermieten möchten, ist das finnische Gesundheitsschutzgesetz (terveydensuojelulaki, 763/1994) der wichtigste Ausgangspunkt. Nach § 13 des Gesetzes und seinem Anhang ist für eine möblierte Wohnung, ein Ferienhaus oder einen sonstigen Raum, der als Unterkunft angeboten wird, eine Meldung an die kommunale Gesundheitsschutzbehörde zu machen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit.
Ob Ihre konkrete Vermietung meldepflichtig ist, sollten Sie bei der kommunalen Gesundheitsschutzbehörde klären, bevor Sie mit der Vermietung beginnen.
Zur Form der Meldung gilt:
- Die Meldung erfolgt schriftlich.
- Eine Meldung ist auch dann erforderlich, wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert.
- Ebenso ist zu melden, wenn die Tätigkeit endet.
Derzeit wird in Finnland eine Regulierung der Kurzzeitvermietung vorbereitet; es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Vermietung die jeweils aktuellen Regeln zu prüfen.
Vermietung einer Wohnung im taloyhtiö: neue Regeln seit dem 1. Oktober 2026
Dieser Abschnitt betrifft nur Wohnungen im taloyhtiö (asunto-osake), etwa eine Ferienwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Für ein mökki auf eigenem Grundstück gelten diese Regeln nicht.
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt die Änderung 535/2026 des Gesetzes über Wohnungsaktiengesellschaften (asunto-osakeyhtiölaki, 1599/2009). Danach muss ein Aktionär, der seine Wohnung anderen zur Nutzung überlässt, dafür sorgen, dass ihm die nötigen Angaben über den Nutzer vorliegen, und diese Angaben der Gesellschaft auf deren begründete Anfrage übermitteln.
Verursacht die Kurzzeitvermietung der Gesellschaft oder den übrigen Aktionären Mehrkosten oder Beeinträchtigungen, die über das gewöhnliche Wohnen hinausgehen, kann die Hauptversammlung der Gesellschaft die Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens drei Jahre in die Verwaltung der Gesellschaft übernehmen.
Es empfiehlt sich, vor Beginn der Vermietung beim taloyhtiö oder dessen Verwalter (isännöitsijä) nachzufragen.
Ferienhaus vermieten: Steuern auf Mieteinnahmen aus Finnland
Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Finnland werden bei Personen, die im Ausland leben, in der Regel in Finnland als Kapitaleinkünfte besteuert. Das gilt für die Vermietung an Feriengäste ebenso wie für die langfristige Vermietung.
Steuersätze für Kapitaleinkünfte
Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte werden in Finnland mit 30 % bis 30.000 € und mit 34 % für den darüber hinausgehenden Teil besteuert. Die Grenze bezieht sich auf die gesamten Kapitaleinkünfte eines Steuerjahres.
Erklärung und Vorauszahlung
Die Finnish Tax Administration (Verohallinto), die finnische Steuerverwaltung, empfiehlt, zu Beginn der Vermietung Steuervorauszahlungen zu beantragen, um eine Nachzahlung zu vermeiden. Die Mieteinnahmen werden in MyTax (OmaVero), dem Onlinedienst der Steuerverwaltung, oder auf einem Papierformular angegeben, etwa auf dem Formular 7H für Wohnungen. Für ein Grundstück, also zum Beispiel ein Ferienhaus oder ein Haus, gibt es das Formular 7K.
Einnahmen und Kosten bei der Kurzzeitvermietung
Auch Einnahmen aus kurzfristiger und gelegentlicher Vermietung sind steuerpflichtig. Direkte Kosten werden vollständig, andere Kosten anteilig abgezogen. Für Zinsen auf ein Darlehen zur Erzielung von Einkünften, etwa ein Darlehen für eine vermietete Wohnung, gilt eine gesonderte Regel.
Hinweis für finnische Staatsangehörige
Wenn Sie die finnische Staatsangehörigkeit besitzen und ins Ausland gezogen sind: Finnische Staatsangehörige sind im Jahr des Umzugs und in den 3 folgenden Jahren in Finnland unbeschränkt steuerpflichtig, es sei denn, sie weisen nach, dass sie keine wesentlichen Bindungen an Finnland haben.
Mehrwertsteuer und Steuern im Wohnsitzland
Es empfiehlt sich, bei der finnischen Steuerverwaltung zu prüfen, ob für Ihre Vermietung Mehrwertsteuer anfällt.
Auch in Ihrem Wohnsitzland können Steuerregeln gelten; es empfiehlt sich, dies bei Ihrer eigenen Steuerbehörde zu klären.
Langzeitvermietung
Für die Besteuerung gilt bei der Langzeitvermietung dasselbe wie bei der Kurzzeitvermietung (siehe Abschnitt „Ferienhaus vermieten: Steuern auf Mieteinnahmen aus Finnland“).
Besitzen Sie eine Wohnung im taloyhtiö, gilt die Pflicht aus der Gesetzesänderung 535/2026 – die nötigen Angaben über den Nutzer bereitzuhalten und sie der Gesellschaft auf begründete Anfrage zu übermitteln – für jede Überlassung der Wohnung an andere, nicht nur für die Kurzzeitvermietung.
Für Mietvertrag, Kaution, Kündigung und die Pflichten als Vermieter gelten in Finnland eigene Regeln, die dieser Artikel nicht behandelt. Es empfiehlt sich, die finnischen Regeln über Wohnraummietverhältnisse vor einer langfristigen Vermietung zu prüfen, zum Beispiel mit einer Rechtsberatung in Finnland.
Ferienhaus in Finnland kaufen, um es zu vermieten
Wenn Sie noch kein Objekt besitzen, lohnt sich vor dem Kauf ein Blick auf einige Grundlagen, die später auch für die Vermietung wichtig sind.
Genehmigung und Åland
Ob für den Kauf eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom Käufer ab – bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation auch von den Eigentumsverhältnissen – und davon, ob Sie Aktien eines taloyhtiö oder ein Grundstück (kiinteistö) kaufen. Die Genehmigungsregeln erklären wir im Artikel Haus in Finnland kaufen. Auf den Åland-Inseln setzt der Erwerb eines Grundstücks (auch eines mökki-Grundstücks) in der Regel eine Erwerbsgenehmigung der Government of Åland (Ålands landskapsregering), der Landesregierung der Åland-Inseln, voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht besitzt. Für den Kauf von asunto-osake ist nach Angaben der Landesregierung keine Genehmigung erforderlich, es sei denn, die eigene Erwerbsgenehmigung der Gesellschaft sieht dies vor. Die Regeln auf Åland weichen vom finnischen Festland ab, und es empfiehlt sich, sie bei der Landesregierung zu prüfen.
Übertragungssteuer beim Kauf
Beim Kauf fällt die Übertragungssteuer (varainsiirtovero) an:
| Was Sie kaufen | Übertragungssteuer |
|---|---|
| Aktien eines taloyhtiö (asunto-osake) | 1,5 % |
| Grundstück (kiinteistö), z. B. Ferienhaus oder Einfamilienhaus | 3 % |
Bei asunto-osake wird die Steuer vom schuldenfreien Preis (velaton hinta) berechnet: Kaufpreis (und eventuelle sonstige Gegenleistungen) zuzüglich des auf die Aktien entfallenden Anteils am Darlehen der Gesellschaft (yhtiölaina), soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie ein Grundstückskauf abläuft
Ein Grundstückskauf, etwa der Kauf eines mökki, wird schriftlich geschlossen, von den Parteien unterzeichnet und von einem public purchase witness (kaupanvahvistaja, bezeugt Grundstückskäufe) bestätigt oder im elektronischen Kaufdienst (Property Transaction Service) des National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos), der finnischen Behörde für Vermessung und Grundstücksregister, abgewickelt; für den elektronischen Kaufdienst melden Sie sich mit finnischen Zugangsmitteln zur starken Authentifizierung an. Weitere Einzelheiten zum Kauf finden Sie im Artikel Haus in Finnland kaufen.
Preise für Ferienhäuser am Wasser
Nach der Kaufpreisstatistik des National Land Survey of Finland lag der Medianpreis bebauter, ans Ufer grenzender Ferienhausgrundstücke im Jahr 2025 in Gebieten mit General- oder Uferbebauungsplan bei 92.000 € und in Gebieten außerhalb von General- und Uferbebauungsplänen bei 74.000 €. Der Medianpreis eines bebauten Wohngrundstücks mit Kleinwohnhaus lag 2025 landesweit bei 150.000 € (Mitteilung vom 25. Februar 2026). Es handelt sich um Medianpreise je Kauf, nicht um Quadratmeterpreise; die Statistik erfasst weder asunto-osake noch Häuser auf gepachtetem Grund.
Mieteinnahmen und Aufenthalt
Mieteinnahmen schwanken je nach Lage und Jahreszeit.
Nach Angaben des Finnish Immigration Service (Maahanmuuttovirasto, Migri), der finnischen Einwanderungsbehörde, ist Eigentum an Grund und Boden, an einem Grundstück oder an Wohnungsaktien in Finnland für sich allein kein ausreichender Grund für eine Aufenthaltserlaubnis oder für die Staatsbürgerschaft.
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Ferienhaus in Finnland aus der Ferne verwalten
Wer ein Ferienhaus in Finnland besitzt, aber im Ausland lebt, organisiert vieles aus der Ferne. Die folgenden Punkte betreffen laufende Kosten, Bankverbindung, Behörden und die Organisation vor Ort.
Laufende Kosten: die jährliche Grundsteuer
Als Eigentümer eines Grundstücks zahlen Sie jährlich die finnische Grundsteuer (kiinteistövero). Die Steuer zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer ist, und zwar für das ganze Jahr. Für 2026 lagen die Steuersätze in folgenden Spannen:
| Kategorie | Spanne 2026 |
|---|---|
| Grund und Boden | 1,30–2,00 % |
| Ständig bewohntes Wohngebäude | 0,41–1,00 % |
| Sonstiges Wohngebäude | 0,93–2,00 % |
Eine Grundsteuer von mindestens 170 € wird automatisch in zwei Raten aufgeteilt.
Bankkonto in Finnland
Nach dem finnischen Kreditinstitutsgesetz müssen Einlagenbanken einer Person, die rechtmäßig in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wohnt, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen und eine elektronische Identifizierung anbieten. Für Personen, die außerhalb des EWR wohnen, garantiert das Gesetz dieses Recht nicht.
Finnische Personenkennung
Unter welchen Voraussetzungen Ausländer eine finnische Personenkennung (henkilötunnus) erhalten, ist den jeweils aktuellen Hinweisen der Digital and Population Data Services Agency (Digi- ja väestötietovirasto, DVV), der finnischen Behörde für digitale Dienste und Bevölkerungsdaten, zu entnehmen. Der Kauf von Wohneigentum gehört als solcher nicht zu den Gründen, die die DVV aufführt. Wer keine finnische Personenkennung hat, muss sich nach den Hinweisen der finnischen Steuerverwaltung vor dem Kauf als Kunde der Steuerverwaltung registrieren lassen und in der Erklärung zur Übertragungssteuer die dabei erteilte Ersatz-Personenkennung (keinohenkilötunnus) verwenden.
Pflichten im taloyhtiö und Steuervorauszahlung
Wenn Sie eine Wohnung im taloyhtiö vermieten, gehören die oben beschriebenen Angaben über den Nutzer zu Ihren Pflichten. Für die Mieteinnahmen empfiehlt die finnische Steuerverwaltung Steuervorauszahlungen ab Beginn der Vermietung (siehe Abschnitt zu den Steuern auf Mieteinnahmen).
Fragen, die Sie vorab klären sollten
Wenn Sie im Ausland leben, lohnt es sich, vorab zu überlegen:
- Wer sieht während Ihrer Abwesenheit nach dem Ferienhaus?
- Wer hat die Schlüssel?
- Wohin gehen Post und Rechnungen aus Finnland, und wie bezahlen Sie diese?
- Wenn Sie vermieten: Wer übernimmt die Schlüsselübergabe an die Mieter sowie Reinigung und Wartung zwischen den Vermietungen?
- Welcher Versicherungsschutz passt zu Ihrem Ferienhaus?
Aufenthalt im eigenen Ferienhaus
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige können sich drei Monate ohne Registrierung in Finnland aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt wird das Aufenthaltsrecht beim Finnish Immigration Service registriert, und es ist ein Aufenthaltsgrund erforderlich, zum Beispiel Arbeit, Studium oder ausreichende Mittel.
Späterer Verkauf: Was Sie wissen sollten
Ein Grundstück verkaufen (Haus, mökki)
Für den Verkauf eines Grundstücks gilt dieselbe Form wie für den Kauf (siehe Abschnitt „Ferienhaus in Finnland kaufen, um es zu vermieten“): schriftlich, von den Parteien unterzeichnet und von einem kaupanvahvistaja bestätigt oder im elektronischen Kaufdienst geschlossen. Im Kaufvertrag (kauppakirja) sind der Übertragungszweck, das Grundstück, Verkäufer und Käufer sowie der Kaufpreis und eine etwaige sonstige Gegenleistung anzugeben.
Für den elektronischen Kaufdienst des National Land Survey of Finland gilt: Ausländische Identifizierungsverfahren lassen sich dort nicht verwenden. Ohne finnische Zugangsmittel zur starken Authentifizierung wird der Grundstückskauf in Anwesenheit eines kaupanvahvistaja oder über einen Bevollmächtigten abgeschlossen.
Nach der Anleitung des National Land Survey of Finland für kaupanvahvistaja kann der Verkäufer eines Grundstücks einen Bevollmächtigten beauftragen. Die Vollmacht des Verkäufers ist schriftlich zu erteilen und vom Verkäufer zu unterzeichnen; Zeugen sind nicht erforderlich, und aus der Vollmacht müssen der Bevollmächtigte und das Grundstück hervorgehen. Wird der Kauf in Anwesenheit eines kaupanvahvistaja geschlossen, ist die Verkaufsvollmacht eigenhändig auf Papier zu unterzeichnen. Kaupanvahvistaja gibt es auch an den finnischen Auslandsvertretungen.
Eine Wohnung im taloyhtiö verkaufen
Der Verkauf von asunto-osake läuft anders ab als der Verkauf eines Grundstücks. Es empfiehlt sich, die einzelnen Schritte mit einem Immobilienmakler (LKV) oder einer Rechtsberatung in Finnland zu klären.
Übertragungssteuer
Die Übertragungssteuer zahlt der Käufer.
Haftung des Verkäufers für Mängel
- Gebrauchte Wohnung (asunto-osake): Der Käufer muss einen Mangel innerhalb angemessener Frist melden, nachdem er ihn entdeckt hat (oder hätte entdecken müssen), und grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Übergabe des Besitzes. Von dieser Frist gibt es Ausnahmen, unter anderem bei grob fahrlässigem oder unehrenhaftem und unredlichem Verhalten des Verkäufers sowie bei gewerblichen Verkäufern.
- Grundstück (Haus, mökki): Ein Qualitätsmangel ist innerhalb angemessener Frist und grundsätzlich spätestens fünf Jahre nach Übergabe des Besitzes zu melden. Auf diese Frist kann sich der Verkäufer nicht in gleicher Weise berufen, wenn er grob fahrlässig oder unehrenhaft und unredlich gehandelt hat.
Veräußerungsgewinn nach finnischen Regeln
In der finnischen Besteuerung wird ein Veräußerungsgewinn (luovutusvoitto) so berechnet: Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der wertsteigernden Verbesserungen und der Kosten für Kauf und Verkauf. Alternativ wird statt dieser Kosten eine pauschale Anschaffungskostenannahme (hankintameno-olettama) abgezogen: 20 % des Veräußerungspreises bei einer Besitzdauer unter 10 Jahren, 40 % bei einer Besitzdauer von mindestens 10 Jahren.
Beispiel: Bei einem Veräußerungspreis von 100.000 € und einer Besitzdauer von 12 Jahren beträgt die pauschale Anschaffungskostenannahme 40.000 €; der Gewinn nach dieser Methode beträgt 60.000 €.
Ein Veräußerungsgewinn ist eine Art von Kapitaleinkünften; die Steuersätze für Kapitaleinkünfte finden Sie im Abschnitt zu den Steuern auf Mieteinnahmen.
Falls die Immobilie früher Ihre eigene ständige Wohnung war: Nach finnischen Regeln ist der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Wohnung mindestens zwei Jahre besessen haben und Sie oder Ihre Familie sie während der Besitzzeit ununterbrochen mindestens zwei Jahre als eigene ständige Wohnung genutzt haben. Auch eine kurzfristige Vermietung der gesamten Wohnung unterbricht die Eigennutzung.
Wie der Verkauf besteuert wird, wenn Sie im Ausland leben, hängt von Ihrer Situation ab; es empfiehlt sich, dies bei der finnischen Steuerverwaltung zu klären.
Wie es weitergeht
Die Vermietung ist ein Aspekt davon, eine Immobilie in Finnland zu besitzen. Den Kauf behandeln wir in einem eigenen Artikel: Haus in Finnland kaufen. Home Of Homes möchte das Kaufen, Besitzen und Vermieten eines Zuhauses in Finnland einfacher machen – an einem Ort, auch wenn Sie im Ausland leben.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Mieteinnahmen aus Finnland in Finnland versteuern?
Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Finnland werden bei Personen, die im Ausland leben, in der Regel in Finnland als Kapitaleinkünfte besteuert. Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte werden mit 30 % bis 30.000 € und mit 34 % für den darüber hinausgehenden Teil besteuert. Auch in Ihrem Wohnsitzland können Steuerregeln gelten; es empfiehlt sich, dies bei Ihrer eigenen Steuerbehörde zu klären. Mehr dazu im Abschnitt zu den Steuern auf Mieteinnahmen.
Muss die Kurzzeitvermietung in Finnland angemeldet werden?
Wird eine möblierte Wohnung, ein Ferienhaus oder ein sonstiger Raum als Unterkunft angeboten, verlangt das finnische Gesundheitsschutzgesetz (§ 13 und Anhang) eine schriftliche Meldung an die kommunale Gesundheitsschutzbehörde spätestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit. Ob Ihre konkrete Vermietung meldepflichtig ist, klären Sie am besten bei dieser Behörde. Eine Meldung ist auch nötig, wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert oder endet.
Wie verwalte ich ein Ferienhaus in Finnland aus der Ferne?
Es lohnt sich, vorab zu klären, wer während Ihrer Abwesenheit nach dem Haus sieht, wer die Schlüssel hat, wohin Post und Rechnungen aus Finnland gehen und wie Sie diese bezahlen. Als Eigentümer eines Grundstücks zahlen Sie jährlich Grundsteuer; diese zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer ist, und zwar für das ganze Jahr. Nach dem finnischen Kreditinstitutsgesetz müssen Einlagenbanken einer Person, die rechtmäßig in einem EWR-Staat wohnt, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen und eine elektronische Identifizierung anbieten; für Personen außerhalb des EWR garantiert das Gesetz dies nicht. Zu Steuervorauszahlungen auf Mieteinnahmen und weiteren Punkten siehe den Abschnitt zur Verwaltung aus der Ferne.
Was ist beim späteren Verkauf zu beachten?
Der Verkauf eines Grundstücks wie eines mökki wird schriftlich geschlossen, von den Parteien unterzeichnet und von einem kaupanvahvistaja bestätigt oder im elektronischen Kaufdienst des National Land Survey of Finland abgewickelt. Einen Qualitätsmangel muss der Käufer innerhalb angemessener Frist und grundsätzlich spätestens fünf Jahre nach Übergabe des Besitzes melden. In der finnischen Besteuerung wird der Gewinn als Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten, wertsteigernder Verbesserungen und Kosten für Kauf und Verkauf berechnet, alternativ abzüglich einer pauschalen Anschaffungskostenannahme (hankintameno-olettama) von 20 % des Veräußerungspreises bei einer Besitzdauer unter 10 Jahren bzw. 40 % bei mindestens 10 Jahren. Wie der Verkauf besteuert wird, wenn Sie im Ausland leben, hängt von Ihrer Situation ab; es empfiehlt sich, dies bei der finnischen Steuerverwaltung zu klären.
Weiterführende Artikel
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So funktioniert Home Of Homes
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Quellen
- Finnish Tax Administration (Verohallinto): Taxation of income received by nonresidents und Rental income from property abroad (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Capital income (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Occasional rental income from property und Deductions (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Korko tuloverotuksessa (Finnisch)
- Finnish Tax Administration: Transfer tax – buyer of a flat und Transfer tax – buying real property (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Real estate tax rates und Paying real estate tax (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Taxable sale of a residential property und Selling your home (Englisch)
- National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos): Public purchase witnessing und Property Transaction Service (Englisch)
- National Land Survey of Finland, Property Transaction Service: Authentication and payment (Englisch)
- National Land Survey of Finland: Kaupanvahvistajan ohje (Finnisch)
- National Land Survey of Finland: Kaufpreisstatistik 2025, Mitteilung vom 25.02.2026 (Finnisch)
- Finnish Immigration Service (Migri): FAQ residence permits, EU citizen und Registration of right of residence (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Buyers from outside Finland (Englisch) und Ulkomaisen ostajan varainsiirtovero (Finnisch)
- Digital and Population Data Services Agency (DVV): Foreigner registration (Englisch)
- Government of Åland (Ålands landskapsregering): Jordförvärv på Åland (Schwedisch)
- Finlex: Gesundheitsschutzgesetz 763/1994, Gesetz über Wohnungsaktiengesellschaften 1599/2009, Änderung 535/2026, Kreditinstitutsgesetz 610/2014, Wohnungshandelsgesetz 843/1994, Grundstücksgesetzbuch 540/1995 (Finnisch bzw. Schwedisch; Übersetzungen in Finlex sind inoffiziell)
- Finnische Regierung: Asunto-osakeyhtiölaki muuttuu (Finnisch)
Stand der Informationen: Oktober 2026. Regeln und Preise können sich ändern; bitte prüfen Sie aktuelle Angaben bei den oben genannten Quellen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Home Of Homes ist eine Plattform, kein Immobilienmakler.
